- Im Trauerfall -
Erste Schritte -Was tun im Trauerfall ?
Schritt 1
Bei einem Todesfall zu Hause, muss der Hausarzt informiert werden. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst (TEL. 116117). Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, welche für die Überführung aus dem Trauerhaus erforderlich ist.
Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim ein, wird der Arzt automatisch informiert.
Schritt 2
Während auf den Arzt gewartet wird sollten die engsten Angehörigen des/der Verstorbenen informiert werden. Wir empfehlen dies per Telefon zu tun und das Gespräch direkt mit der Information zuerst zu beginnen.
Schritt 3
Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu jeder Zeit unter der Rufnummer 04221 - 14 555. Wir sorgen für die Überführung in unser Institut und die fachgerechte Versorgung des/der Verstorbenen.
Schritt 4
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. In diesem Gespräch wird alles besprochen was jetzt unsererseits und Ihrerseits zu tun ist. Dieses Gespräch findet üblicherweise in unserem Hause statt.
Übrigens /
Gut zu wissen
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Verstorbener erst innerhalb von 36 Stunden in eine dafür zugelassene Räumlichkeit überführt werden muss; es ist jedoch zu empfehlen das dieses innerhalb einiger Stunden geschehen sollte. Sie haben also genügend Zeit sich im Trauerhaus von dem / der Verstorbenen zu verabschieden.
Papiere / Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
· Personalausweis des Verstorbenen
· Stammbuch (oder alternativ Heiratsurkunde)
· Geburtsurkunde (nur bei ledigen Verstorbenen)
· Sterbeurkunde des Ehepartners (nur bei verwitweten Verstorbenen)
· Scheidungsurteil (wenn der Verstorbene geschieden ist)
· Graburkunde (sofern eine Grabstelle schon vorhanden ist)
· Rentenpapiere / plus ggf. Zusatzrenten
· Versicherungspolice(n) (Sterbekasse/Lebensversicherung etc.)
· Krankenkassenkarte
· evtl. vorbereiteter Anzeigentext
· evtl. Kleidung für den Verstorbenen
Stehen Urkunden nicht zur Verfügung oder sind schlicht unauffindbar, so kümmern wir uns gern darum diese beim Standesamt zu beschaffen. Wir kümmern uns auch um gewisse Behördengänge und Formalitäten, wie zum Beispiel das Beschaffen der Sterbeurkunden beim Standesamt oder das Beantragen von Leistungen bei Versicherungsträgern.
„Ihre Stütze, wenn der Halt fehlt – einfühlsam und zuverlässig an Ihrer Seite.“














